Zwanzig Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes 68/99 zum „Recht behinderter Menschen auf Arbeit“ schrieb die Generalsekretärin der CISL, Anna Maria Furlan, einen Brief an die Zeitung „Avvenire“ (13. März 2019), in dem sie spiegelt den Grad der Umsetzung der Bestimmung wider, die darauf abzielte, eine echte Eingliederung von Menschen mit Schwierigkeiten in die Beschäftigung zu erreichen.
„Behinderte Erwachsene – schreibt er – mussten aus der Situation der ‚kleinen Aschenputtel‘ herauskommen, die in ein schlechteres Leben verbannt wurden, um vollständig in das Arbeitsleben, aber auch in das soziale Leben einbezogen zu werden, und zwar durch die Aufwertung ihrer Fähigkeiten und nicht nur der Liste von funktionellen Beeinträchtigungen“.
Das Gesetz wurde 2015 überarbeitet, um einige funktionale Aspekte zu verbessern. Die neuesten verfügbaren Daten sprechen von einem Anstieg der monatlichen Neueinstellungen von 2.083 auf 3.013, also über 36 Neuvermittlungen pro Jahr. Furlan stellt jedoch fest, dass wir leider „nicht wissen, wie hoch die Beschäftigungs- oder Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen ist“, obwohl mit der Erstellung einer „Datenbank für gezielte Vermittlung“ begonnen wurde.
Ein weiteres Thema, das im Brief des Generalsekretärs der CISL hervorgehoben wird, betrifft das sogenannte „Disability Management“ in Unternehmen in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsvertretern, „um den Erhalt und die Aufwertung derjenigen zu ermöglichen, die im Laufe der Zeit eine Behinderung erwerben.“ Arbeitsverhältnis, aufgrund von behindernden Krankheiten oder Unfällen“.
Zum Abschluss des Schreibens betont Furlan, dass selbst in der Verordnung über das Staatsbürgerschaftseinkommen „Familien mit behinderten Menschen, für die bei gleichem Einkommen weder ein besserer Zugang zu der Maßnahme noch ein größerer wirtschaftlicher Nutzen besteht, nicht die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird“. Der endgültige Vorschlag besteht darin, „konkret mit der Arbeit des gemäß der UN-Konvention eingerichteten Nationalen Observatoriums zu beginnen“, um die vollständige Umsetzung des Gesetzes 68/99 abzuschließen.