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Ablasslehre

von G. Cantaluppi

„Du, mein Bruder, hast Blut vergossen. Es ist nicht möglich, dass Sie für Ihr Verbrechen nicht bezahlen. Gehen Sie mit ruhigem Herzen und gestehen Sie Ihr Verbrechen. Gehen Sie mitten auf die Straße, knien Sie nieder und sagen Sie der ganzen Welt: „Ich habe ein Verbrechen begangen.“ Nur so können Sie Ihre Schuld loswerden.“

Mit diesen Worten fordert Dunya im Roman „Schuld und Sühne“ von Fèdor Dostojewski ihren Bruder Raskolnikow auf, sich zu stellen und das begangene Doppelverbrechen selbst anzuzeigen. Und erst wenn der junge Student nach einigem Zögern den Mut findet, diesen Schritt zu wagen und die Strafe der Zwangsarbeit auf sich zu nehmen, „spürt er in sich eine aufrichtige Reue für das begangene Verbrechen und den echten Wunsch, es zu sühnen“ und so „Er wird als neuer Mensch wiedergeboren.“ Es sind Worte, die unseren Geist für das Problem der Vergebung und Bestrafung öffnen und das Problem des Ablasses berühren. 

Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es: „Der Ablass ist der Erlass der zeitlichen Strafe für Sünden vor Gott, die bereits in Form von Schuld vergeben sind, ein Erlass, den die Gläubigen, wenn sie ordnungsgemäß gerüstet sind, unter bestimmten Bedingungen durch das Eingreifen der Kirche erlangen.“ die sie als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen mit Autorität austeilt und anwendet“ (Nr. 1471).

Die zeitliche Strafe ist die Strafe, die auch nach einem Geständnis noch zu verbüßen ist. Tatsächlich wird bei der Beichte die Schuld (Sünde) vergeben und die ewige Strafe, wenn jemand Todsünden hat. Die ewige Strafe ist die Hölle. Aber trotz dieser Nachlässe bleibt die Neigung zum Bösen immer noch in der Seele. Obwohl abgeschwächt, bleibt der Fehler, der früher zur Sünde führte, bestehen. Darüber hinaus ist unsere Reue nicht immer perfekt.

Diese Strafen werden „zeitlich“ genannt, weil sie an eine bestimmte Zeit der Reinigung gebunden sind und sich von den ewigen Strafen der Hölle unterscheiden.

Nun können in diesem Leben zeitliche Strafen mit verschiedenen Reinigungen verbüßt ​​werden, die die Seele auf den Eintritt in den Himmel vorbereiten. Oder sie werden im Jenseits, im Fegefeuer, serviert. Beim Ablass geht es also um den Erlass von Strafe, nicht um Schuld. Dies ist bereits im Sakrament der Buße verankert.

Ablässe sind „teilweise“ oder „vollständig“, je nachdem, ob sie teilweise oder vollständig von der zeitlichen Strafe für Sünden befreien. Jeder Gläubige kann Ablässe für sich selbst erwerben oder sie auf den Verstorbenen anwenden. Die Ablasslehre basiert auf den unendlichen Verdiensten Christi. Zu diesen Verdiensten kommen die der Heiligen hinzu.

Die Kirche, der Christus alle Macht im Himmel und auf Erden für das Heil der Seelen gegeben hat, schöpft aus diesem unermesslichen Schatz, um die noch zu verbüßende Strafe ganz oder teilweise zu erlassen. Wie Sie sehen, ist es eine Gemeinschaft der Liebe und der brüderlichen Hilfe. Es muss jedoch daran erinnert werden, dass niemand vollkommenen Ablass erlangen kann, wenn er nicht in sich selbst die völlige Ablehnung der Sünde gepflegt hat.

Benedikt XVI. schrieb: „Im spirituellen Bereich gehört alles jedem.“ Das Wohl eines anderen wird zu meinem und meins wird zu seinem. Alles kommt von Christus, aber da wir zu ihm gehören, wird auch das, was uns gehört, zu seinem und wird mit rettender Kraft ausgestattet. Das ist es, was mit den Ausdrücken „Schatz der Kirche“ oder „Verdienste“ der Heiligen gemeint ist. Um Nachsicht zu bitten bedeutet, in diese Gemeinschaft geistiger Güter einzutreten und sich ihr zur Verfügung zu stellen.“